Wie bekomme ich einen Therapieplatz?
Ablauf bei Privatversicherten bzw. Beihilfeberechtigten
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dazu, sich kennenzulernen, einen ersten Überblick über mögliche Problembereiche zu bekommen und dazu, einzuschätzen, ob eine Verhaltenstherapie für Ihre Problematik ein geeignetes Therapieverfahren darstellt. Dabei können Sie für sich prüfen, ob Sie sich wohlfühlen und die Rahmenbedingungen für Sie passen, und ich kann eine Einschätzung darüber treffen, ob ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen kann.
Probatorische Sitzungen
Wenn das Erstgespräch ergeben hat, dass die Voraussetzungen für weitere Sitzungen erfüllt sind, folgen vier weitere, sog. probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, die Problembereiche genauer zu verstehen, erste Hypothesen über deren Entstehung und Aufrechterhaltung zu bilden sowie gemeinsam auszuloten, welche Therapieziele für Sie sinnvoll erscheinen. Am Ende der 5. Sitzung entscheiden wir dann gemeinsam, welches weitere Vorgehen für Sie am hilfreichsten ist.
Therapieantrag
Nach den probatorischen Sitzungen werde ich - mit Ihrer Zustimmung - bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe einen Antrag zur Bewilligung einer Psychotherapie stellen. Wie viele Sitzungen beantragt werden, hängt von Ihren Bedürfnissen und der Komplexität der Problematik ab. In der Regel sind das zwischen 12 und 45 Sitzungen. Im Einzelfall kann die Sitzungszahl aber auch deutlich unter- bzw. überschritten werden.
Die Therapie
Sobald die Sitzungen genehmigt sind, können wir unverzüglich mit der Therapie beginnen.
Ablauf bei Selbstzahlern
Erstgespräch
Auch bei Selbstzahlern dient das Erstgespräch dazu, einen ersten Überblick über mögliche Problembereiche zu bekommen bzw. dazu, einzuschätzen, ob eine Verhaltenstherapie für Ihre Problematik indiziert ist. Dabei können Sie für sich prüfen, ob Sie sich wohlfühlen und die Rahmenbedingungen für Sie passen und ich kann eine Einschätzung darüber treffen, ob Sie bei mir richtig sind.
Probatorische Sitzungen
Auch bei Selbstzahlern dienen die probatorischen Sitzungen dazu, Ihr Anliegen weiter zu konkretisieren und weitere relevante Daten zu erheben. Zudem gebe ich Ihnen erste Informationen zu den Rahmenbedingungen, zum Ablauf und der auf Sie zugeschnittenen Therapieplanung. Am Ende der 5. Sitzung melde ich Ihnen zurück, wie ich Ihre Problematik einschätze und ob ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen kann. Dann entscheiden wir gemeinsam, welches weitere Vorgehen für Sie am hilfreichsten ist.
Die Therapie
Falls ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen kann, kann die Therapie nach den probatorischen Sitzungen ohne weitere Formalitäten oder eine Obergrenze bzgl. der Stundenzahl beginnen.
Sie alleine bestimmen dabei, wie lange die Therapie dauert.
"Wer am Ende ist, kann von vorn anfangen, denn das Ende ist der Anfang von der anderen Seite"
Karl Valentin
Kosten
Gesetzlich versicherte
Ich habe in meiner Privatpraxis leider keine Möglichkeit direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für einen Therapieplatz an einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder erkundigen Sie sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern nach freien Therapieplätzen.
Privatversicherte / Beihilfeberechtigte
Im Normalfall werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Je nach vereinbartem Tarif kann der Umfang der Erstattung jedoch variieren. Bitte informieren Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, in welchem Umfang die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und orientiert sich an den seit 01.07.2024 gültigen neuen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte.
Selbstzahler
Selbstverständlich können die Kosten für eine Psychotherapie auch eigenständig getragen werden. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und orientiert sich an den seit 01.07.2024 gültigen neuen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte.